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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tarife und Laufzeit Die Vereinbarung, deren Laufzeit am Tag der Unterzeichnung der Anmeldung durch das Mitglied beginnt, wird im Rahmen des Flexibel-Tarifs für eine Laufzeit von 8 Wochen geschlossen und verpflichtet zur Zahlung von mindestens 8 Wochenbeiträgen. Im Classic-Tarif gilt eine Laufzeit von 12 Monaten (Zahlung von mindestens 52 Wochenbeiträgen). Beide Tarife erlauben jeweils ein Training pro Kalenderwoche (Montag bis Samstag). Werden das Abo nicht mindestens 4 Wochen vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit in Textform gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Der Wechsel in einen Tarif mit längerer Laufzeit oder ein Upgrade auf den Komfort-Service ist jederzeit möglich. Die Pflicht des Mitglieds zur Zahlung der Beiträge und fälligen Gebühren bis zum Laufzeitende wird durch die ordentliche Kündigung nicht berührt. Das Recht, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt. Beiträge und Gebühren Die Beiträge des gewählten Tarifs sind jeweils zum Wochenbeginn zur Zahlung fällig und werden wöchentlich abgebucht. Das Startpaket wird mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die Leistungen aus dem Startpaket können nur innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge und fälligen Gebühren bleibt auch dann bestehen, wenn das Mitglied die Leistungen aus Gründen, die es zu vertreten hat, nicht in Anspruch nimmt. Ausgenommen sind durch ärztliches Attest bescheinigte krankheits- oder verletzungsbedingte Verhinderungen des Mitglieds ab einer Dauer von 6 Wochen sowie Schwangerschaft, ferner durch adäquaten Nachweis bescheinigte berufliche Verhinderungen ab einer Dauer von 8 Wochen. In diesen Fällen wird die Laufzeit der Vereinbarung bis zum Wegfall der Verhinderung unterbrochen, im Fall der Schwangerschaft für längstens ein Jahr, beginnend mit Vorlage des Attests. Im Falle einer vorübergehenden, nicht von Zeitstark zu vertretenden Schließung des Studios aufgrund behördlicher Anordnung wird die Laufzeit der Vereinbarung bis zur Wiederaufnahme des Studiobetriebs unterbrochen. Zeitstark behält sich vor, im Fall des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe zu berechnen. Befindet sich das Mitglied mit mindestens vier wöchentlichen Beiträgen in Verzug, kann Zeitstark nach erfolgloser Mahnung die Vereinbarung außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen und den hierdurch entstehenden Nichterfüllungsschaden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen ersetzt verlangen. SEPA-Basislastschrift Die Beiträge und Gebühren der Abos werden im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Die Buchung erfolgt jeweils am Montag der laufenden Woche, bei Feiertagen am darauffolgenden Bankarbeitstag. Die Leistung „Komfort-Service" wird ebenfalls zu diesen Terminen fällig und zusammen mit dem Wochenbeitrag eingezogen. Die Leistungen des gewählten Startpakets werden zusammen mit der ersten Beitragsabbuchung nach Abschluss des Abonnements erhoben. Der Einzug von Zusatzbeiträgen, z. B. aus dem Verkauf von Nahrungsergänzung oder Merchandise-Artikeln, wird auf Wunsch vereinbart und erfolgt mit der nächsten wöchentlichen Beitragsabbuchung. Die Frist zur Prenotifikation wird von 14 auf zwei Tage verkürzt. Durch das Mitglied zu vertretende Bankgebühren für Rücklastschriften werden dem Mitglied berechnet. Ab der zweiten Rücklastschrift ist Zeitstark berechtigt, das Lastschriftverfahren zu kündigen. Auf Antrag des Mitglieds wird Zeitstark einer erneuten Teilnahme am Lastschriftverfahren zustimmen, sofern keine berechtigten Gründe entgegenstehen. Haus- und Benutzungsordnung Es gilt die ausliegende Haus und Benutzerordnung, die Bestandteil der Vereinbarung ist. Bei groben Verstößen seitens des Mitglieds gegen die Haus- und Benutzerordnung ist Zeitstark berechtigt, die Vereinbarung außerordentlich zu kündigen. Gesundheitsaufklärung Das Mitglied erhält in der Eingangsberatung eine Gesundheitsaufklärung, die Bestandteil der Vereinbarung ist. Haftung Das Mitglied haftet für selbstverschuldete Unfälle. Zeitstark haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, allerdings nicht für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Schlussbestimmungen Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht die gesamte Vereinbarung. Statt der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Regelungen.
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